Private Pflege und Betreuung
 

KLV Leistungen:  Ich bin von allen Krankenkassen anerkannt, die Leistungen werden über den Spitex Tarif abgerechnet.

Die Spitex-Landschaft in der Schweiz entwickelt sich weiter. In vielen Regionen ist die öffentliche Spitex mit Leistungsauftrag heute finanziell besser abgesichert als früher. Durch verbesserte Vergütungen und eine klar geregelte Finanzierung entsteht mehr Stabilität und Planungssicherheit. Das stärkt die Grundversorgung und sorgt dafür, dass Leistungen breit verfügbar bleiben.

Gleichzeitig gibt es Situationen, in denen Menschen nicht nur Pflege "nach Plan" brauchen, sondern eine Betreuung, die sich an ihrem tatsächlichen Bedarf orientiert – und die Zeit gibt, die es in dieser Situation braucht. Genau hier zeigt die freischaffende Pflege ihre Stärken.


Vorteile einer freischaffenden Pflegefachperson: 

1) Zeit, so wie es die Situation braucht

Ich arbeite nicht im Minutentakt, sondern so, dass Gespräche, Anleitung, Stabilisierung und prak-tische Unterstützung Platz haben – besonders dann, wenn Belastung, Angst oder Überforderung den Alltag prägen.

2) Verlässliche Bezugsperson

Weniger Wechsel, mehr Vertrauen: Eine konstante Ansprechperson entlastet, schafft Sicherheit und verbessert die Zusammenarbeit – auch mit Angehörigen.

3) Individuell abgestimmt statt standardisiert

Unterstützung wird so gestaltet, dass sie im Alltag wirklich funktioniert: verständlich, nachvollziehbar und mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen.

4) Gute Koordination aus einer Hand
Ärzt:innen, Angehörige, Therapie und weitere Stellen können direkt einbezogen werden – pragmatisch, effizient und ohne unnötige Umwege.

5) Ganzheitlicher Blick

Nicht nur Symptome, sondern auch Wohnsituation, Beziehungen, Belastungen, Tagesstruktur und Stabilität werden mitgedacht – damit Pflege nachhaltig wirkt.

Fazit
Die öffentliche Spitex bleibt mit ihrem Leistungsauftrag ein zentraler Pfeiler der Versorgung. Die freischaffende Pflege ergänzt dieses System dort, wo Kontinuität, Beziehung und Zeit nach Bedarf entscheidend sind – damit Menschen zu Hause stabiler und sicherer leben können.



Tarife KLV-Leistungen

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt gemäss Krankpflege-Leistungsverordnung (KLV) folgende Beiträge pro Stunde:

 Abklärung und Beratung CHF  76.90

Behandlungspflege CHF 63.00

Grundpflege CHF 52.60

Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt.

Anschließend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet. Die Klientinnen und Klienten bezahlen je nach Kanton eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 7.65/Tag (Kanton Schwyz und Zürich) oder CHF 15.35/Tag (Aargau, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Zug); dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise. Die Restfinanzierung übernehmen der Kanton oder die Gemeinde.